Allgemeine Zahlungsbedingungen

der Betonsägearbeiten und Kernbohrungen Vogl GmbH

  1. Alle angegebenen Preisen sind NETTOPREISE, diese gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste, es kommt die zurzeit geltende Mehrwertsteuer hinzu.
  2. Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte.
  3. Sollte die Unterzeichnung der Lieferscheine, unmittelbar nach Erstellung, durch den Auftraggeber / die Bauleitung oder son. verantwortliche Personen nicht möglich sein, ist der Lieferschein trotzdem die Grundlage zur Abrechnung.
  4. Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich per E-Mail und wird nur nach vorheriger Vereinbarung per Post verschickt.
  5. Soweit keine andere Zahlungsvereinbarung vorliegt, ist die Rechnung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig.
  6. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
  7. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  8. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, außer unseren gesetzlichen Ansprüchen, ab Verzugseintritt, der bereits ab Zugang der Rechnung gilt, vertragliche Fälligkeitszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens aber 8% p.a. zu berechnen.
  9. Für den Zeitpunkt der Schuldtilgung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Wertstellung des Betrages auf unserem Konto an, Zahlungen rechnen wir zunächst auf Zinsen und Kosten an.
  10. Unerlaubte Abzüge werden durch uns erneut in Rechnung gestellt.
  11. Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche offene Forderungen, auch wenn für diese ein verlängertes Zahlungsziel vereinbart war, zur sofortigen Zahlung fällig; eventuelle Vereinbarungen gelten dann nicht mehr.
  12. Weitere Lieferungen und Leistungen können dann durch uns zurückgestellt oder abgelehnt werden.
  13. Vorgerichtliche Kosten, insbesondere Auskunfts-, Mahn-, und Bankrücklastkosten können wir, unbeschadet des Nachweises höherer oder geringerer Kosten, pauschal geltend machen.
  14. Mit einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn sie von uns unbestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.
  15. Die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit die Zurückhaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  16. Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  17. Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  18. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
  19. Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
  20. Für eventuelle Druck- /Schreibfehler übernehmen wir keine Haftung.
  21. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Fassung vom 22.11.2018

 

Betonsägearbeiten und Kernbohrungen Vogl GmbH
Unterseilberg 25
94143 Grainet
Telefon: +49 8585 96 96 77
Fax: +49 8585 96 91 85 0

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