Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen der Betonsägearbeiten und Kernbohrungen Vogl GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen. Mit Zuteilung einer Kundenummer beim ersten Vertragsabschluss begründen wir mit dem Kunden eine ständige Geschäftsbeziehung; hierfür gelten unsere AGB in ihrer jeweils aktuellen veröffentlichten Fassung, in der Preisliste und im Internet unter www.vogl-kb.de auch für künftige Verträge; auch mündlich, fernmündlich oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unser jeweils geltenden AGB an.

  1. Unsere Angebote sind freibleibend; technische Angaben, Abbildungen in unserer Preisliste und Internetseiten, Produktbeschreibungen und dgl. sind unverbindlich.
  2. Durch eine gute Projektbeschreibung Ihrerseits, sowie Art und Umfang des Auftrages, und den zu erbringenden Leistungen, sind wir in der Lage, Ihnen ein entsprechendes Angebot für den jeweiligen Auftrag zu erstellen. Grundlage hierfür, ist die Besichtigung vor Ort bzw. ihre Angaben.
  3. Rechnungsempfänger für alle erteilten Aufträge ist der Auftraggeber.
  4. Individuelle Erklärungen, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen, Zusicherungen oder Garantien zu unseren Lieferungen oder Leistungen, Angaben über besondere Rabatte, Boni, Lieferfristen sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.
  5. Bei Aufträgen, die sich schon im Vorfeld als schwierig gestalten, sind wir gerne bereit, mit Ihnen, vor Ort, eine technisch erfüllbare Lösung zu finden.
  6. Gerüste, Staubwände, großflächige Abdichtungen, sowie sämtliche Sicherheitsmaßnahmen sind vom Auftraggeber zu stellen, oder werden dann bei Ausführung durch uns, zzgl. nach Aufwand, Zeit und Verbrauch verrechnet.
  7. Das Umsetzen der Gerätschaften, sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen von Ebene zu Ebene, von Gerüst zu Gerüst und von Gebäude zu Gebäude, wird mit dem gültigen Regiestundensatz, je Monteur, auf der Baustelle in Rechnung gestellt.
  8. Das scharfkantige Ausschneiden und / oder Nachstemmen der Ecken / Bohrspitzen, bei Säge- oder Bohrarbeiten, erfolgt als Zulage gemäß des gültigen Regiestundensatzes, je Monteur, auf der Baustelle.
  9. Pilot-, Hilfs-, Anschlags- und Befestigungsbohrungen für die Sicherung, Demontage und den Abtransport des Abbruchmateriales, werden nach Zeit, gemäß des gültigen Regiestundensatzes, je Monteur, auf Baustelle berechnet.
  10. Die Bohrachsen, mit Angaben des Bohrdurchmessers, sowie die genauen Schnittlinien sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzumessen und anzuzeichnen.
  11. Für die im Bauteil befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen übernehmen wir keine Haftung.
  12. Verursachte Schäden an Gegenständen, die dem Auftraggeber oder Dritten gehören, werden von uns nur beglichen, falls uns Vorsatz nachgewiesen werden kann. Mängel müssen unverzüglich und schriftlich (binnen 48 Std) mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.
  13. Der Auftraggeber hat uns Dritten gegenüber von weitgehenden Schadensansprüchen freizuhalten. In berechtigten Schadensfällen wird nur der Wert des beschädigten Gegenstandes beglichen. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  14. Strom und Wasser müssen vom Auftraggeber (max. 50m Entfernung) ausreichend und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  15. Ab einer Entfernung, von 50m einfacher Fußweg, wird der Aufbau der Versorgungsleitungen für Strom und Wasser, nach Aufwand gemäß des gültigen Regiestundensatzes, je Monteur, auf der Baustelle berechnet.
  16. Ab einem Bohrdurchmesser von 300 mm sind Starkstromanlagen im Einsatz. Der Anschluss muss 400 V und eine Absicherung von 16 A bzw. 32 A betragen. Die CEE-Stecker müssen dafür ausgelegt sein.
  17. Werden durch Kernbohrungen oder Sägearbeiten Eingriffe in statisch beanspruchte Bauteile vorgenommen, muss eine schriftliche Freigabe der zuständigen Bauleitung oder eines Statikers vor Ausführungsbeginn uns schriftlich vorliegen. Sollte diese uns nicht vorliegen, bzw. die Lage vor Ort nicht den Angaben entsprechen, so sind wir berechtigt die Arbeiten abzubrechen. Es erfolgt dann eine Abrechnung gemäß AGB-Nr. 24.
  18. Die Ablage der Bohrkerne oder der ausgesägten Betonteile, unmittelbar neben der Bohr-/ Sägestelle erfolgt durch uns. Den Abtransport und die Entsorgung übernimmt der Auftraggeber, kann aber nach vorheriger Vereinbarung auch durch uns erfolgen. Die Kosten hierfür richten sich, nach Zeitaufwand / Stück und Gewicht je angefangener Tonne.
  19. Die Baustelle wird stets besenrein von uns verlassen. Wird jedoch eine gesonderte Reinigung verlangt, erfolgt die Verrechnung des Zeitaufwandes gemäß dem gültigen Regiestundensatz, je Monteur, auf der Baustelle.
  20. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf seine Kosten, die von uns erstellten Öffnungen an Boden, Wand oder Decke, unmittelbar nach Ausführung, ordnungsgemäß laut UVV zu sichern.
  21. Schrägbohrungen und Überkopfbohrungen erfordern eine längere Montagezeit der Bohranlage, sowie auch die Bohrzeit bis zum vollständigen Ansatz des Bohrwerkzeuges bei Schrägbohrungen einen erheblichen Zeitaufwand verlangt. Auf solche Bohrungen wird pauschal ein Zuschlag je cm Bohrtiefe und Bohrdurchmessers verrechnet. Dasselbe gilt auch für Sägearbeiten die schräg oder überkopf ausgeführt werden.
  22. Ab einer Bohrlänge von 150cm wird ein Erschwernisszuschlag von 10% zum Bohrpreis berechnet.
  23. Stahlbohrungen verschleißen unsere Bohrkronen erheblich stärker. Stahlzuschlag für Quer- und Längsschnitte; auch bei Unterteilungsschnitten und Bohrungen, sowie Profilstahl aller Art - wird im vollen Querschnitt ab 2cm² zzgl. berechnet. 
  24. Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die Verhältnisse die dem Angebot / Auftrag zu Grunde liegen, nicht vorgefunden werden, sind wir berechtigt, Nachforderungen gemäß unserer gültigen Preisliste zu erstellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Es erfolgt dann eine Abrechnung gemäß AGB-Nr. 24.
  25. Wird vom Auftraggeber, der Auftrag vor Ort storniert, so wird eine Ausfallspauschale laut Preisliste sowie die doppelten Anfahrtskosten lt. Wegespinne fällig.
  26. Aufträge die unter der Mindestpauschale der jeweiligen Arbeiten ( z.B. Kernbohrungen, Wandsägearbeiten, Fugenschneidearbeiten, Sollbruchstellen, Asphaltschnitte, usw.) liegen, werden in den Anfahrtszonen 1-3 mit den jeweiligen Mindestpauschalen (siehe Preisliste) abgerechnet.
  27. Einsätze unter der Mindestpauschale der jeweiligen Arbeiten (AGB Nr. 25), werden ab der Anfahrtszone 3 wie folgt berechnet:
    1. Anfahrtszeit (lt. Google Maps) ab Betriebsstätte Unterseilberg 25 - 94143 Grainet bis Baustellenadresse, je Monteur, nach dem gültigen Regiestundensatz.
    2. Arbeitszeit auf der Baustelle, je Monteur, nach dem gültigen Regiestundensatz.
    3. Lieferscheinpositionen (HS,WS,FS,KB) Abrechnung 1/2 Preis lt. Preisliste =    Diamantverschleiß.
    4. Abfahrtszeit (lt. Google Maps) von Baustellenadresse zur Betriebsstätte, je Monteur, nach dem gültigen Regiestundensatz.
    5. Anfahrtskosten laut Zonenplan
  28. Anfahrtskosten berechnen aus den Anfahrtszonen 1-8. Ab der Anfahrtszone 8 wird jeder gefahrene Kilometer, ab Betriebsstätte (Unterseilberg 25 - 94143 Grainet) bis Baustellenadresse, lt. Preisliste (mit Autoanhänger 25% Aufschlag) berechnet. Berechnungsgrundlage hierfür ist Google Maps auf der schnellsten Route. Anfahrtsberechnungen gemäß beiliegender Wegespinne ohne Autoanhänger.
  29. Wird ein Autoanhänger zur Ausführung auf der Baustelle benötigt (z.B. Entsorgung des Abbruchmateriales, Strom- und / oder Wasserversorgung o.ä.), wird ein Aufschlag von 25% zur jeweiligen Anfahrtszone berechnet.
  30. Regiearbeiten und Nebenarbeiten, die wir nicht zu verantworten haben, berechnen wir mit den geltenden Stundensätzen, je Monteur, auf der Baustelle.
  31. Bei Wartezeiten, für die wir nicht verantwortlich sind, wird die Ausfallspauschale für Maschinen, Geräte und KFZ lt. Preisliste berechnet.
  32. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
  33. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
  34. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
  35. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
  36. Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. 
  37. Für eventuelle Druck- /Schreibfehler übernehmen wir keine Haftung.  

 

Fassung vom 01.12.2020

 

 

Betonsägearbeiten und Kernbohrungen Vogl GmbH
Unterseilberg 25
94143 Grainet
Telefon: +49 8585 96 96 77
Fax: +49 8585 96 91 85 0

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